Gemeinsame Aktion “Kinderrechte ins Grundgesetz”

Jedes Kind muss sich auf den besonderen Schutz des Staates verlassen können. Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz bildet eine wichtige Grundlage für kindgerechte Lebensverhältnisse, für eine stärkere Rechtsposition und eine bessere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in unserem Land.

Eine Verankerung im Grundgesetz – unserem höchsten Gesetz – würde nicht nur den Bekanntheitsgrad der Kinderrechte erhöhen, sondern auch dazu führen, dass sie bei allen politischen und rechtlichen Entscheidungen mitgedacht werden müssen und sich bei der Auslegung aller unter dem Grundgesetz stehenden Gesetze auswirken.

Machen wir gemeinsam deutlich, dass die Menschen in Lippe die Kinderrechte als wichtig, als verfassungsbedeutend sehen. Begleiten Sie die gemeinsame Aktion der Schulen. Ansprechpartnerin ist Schulleiterin Ute Krause der Grundschule „in der Senne“. Unterschreiben Sie den Brief mit oder starten Sie eigene Aktionen in Ihren Einrichtungen.

Beteiligen Sie die, die es vorrangig betrifft: Die Kinder und Jugendlichen aus Lippe. So können beispielsweise im Rahmen eines Aktionstages „Kinderrechte im Grundgesetz“ Kunstwerke, Briefe, Forderungskataloge, Meinungsbörsen etc. entstehen, mit denen die Kinder und Jugendlichen selbst deutlich machen, wie wichtig ihre Rechte und der besondere Schutz, die Förderung und Beteiligung sind.

Nachfolgend finden Sie eine an die Kinder gerichtete Erklärung zu der gemeinsamen Aktion.

Aktion-Kinderrechte-ins-Grundgesetz_Anschreiben-Kinder

Als Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Mareike Brinkmeyer
Fachstelle Kinderrechte
m.brinkmeyer@kreis-lippe.de
05231/62-4330

und

Dr. Frank Oliver Klute
SOR-Koordination, Kommunales Integrationszentrum
f.klute@kreis-lippe.de
05231/62-1483