Förderprogramm Kultur und Schule des Landes NRW – Antragstellung bis 31. März möglich

Seit dem Schuljahr 2006/2007 gewährt das Land NRW für Projekte zur Förderung und Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen Zuwendungen aus dem Förderprogramm Kultur und Schule. Es handelt sich um außerunterrichtliche Projekte, die von externen KünstlerInnen bzw. KunstpädagogInnen durchgeführt werden. Bezweckt wird mit diesem Förderprogramm, dass sich auch SchülerInnen über den Unterricht hinaus einbringen und ausdrücken können. Weiterhin sollen wichtige Eigenschaften und Verhaltensweisen wie Sozialkompetenz, gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung füreinander gestärkt werden. SchülerInnen aus bildungsfernen Schichten soll Gelegenheit gegeben werden, zur kulturellen Bildung einen Zugang zu bekommen und kulturelle Bildung zu erfahren.

Im Rahmen dieses Programms werden zuwendungsfähige Ausgaben für ein Künstlerhonorar in Höhe von insgesamt 2.200,00 € (für 40 Doppelstunden bezogen auf ein Schuljahr), ein Höchstbetrag von 750,00 € für Sach- und Reisekosten sowie eine Pauschale von 100,00 € für eine Abschlusspräsentation (insgesamt 3.050,00 €) gefördert. Hierbei beträgt die Förderung 80% (2.440,00 €).

Auch zum Schuljahr 2019/2020 können Projekte für das Förderprogramm Kultur und Schule eingereicht werden. Dem Kreis Lippe steht voraussichtlich ein Förderkontingent von ca. 75.000,00 € zur Verfügung. Um für eine Förderung berücksichtigt werden zu können, ist durch die Schulen bis zum 31.03.2019 ein Projektantrag über den Schulträger beim Schulamt für den Kreis Lippe in vierfacher Ausfertigung einzureichen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Mann vom Schulamt für den Kreis Lippe unter der Rufnummer 05231/624651 oder per Email m.mann@kreis-lippe.de.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kulturundschule.de.